Privatärztliche Videosprechstunde

Krankschreibung per Video

Privatärztlich, für bis zu 3 Kalendertage. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet im Videogespräch, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Videosprechstunde starten

In Deutschland approbierte ÄrztInnen

Bescheinigung als PDF. Keine eAU.

In Deutschland approbierte ÄrztInnen
Vormerkung 10,72 €
Daten in der EU
Bis 3 Kalendertage
Ärztliche Einzelfallprüfung

So funktioniert es

Von Ihrer Anfrage bis zur ärztlichen Beurteilung. Die Videosprechstunde ist die Grundlage jeder Bescheinigung.

Schritt 1

Beschwerden schildern

Sie beschreiben Ihre Beschwerden, deren Beginn und Verlauf und legen Ihr Patientenkonto an.

Schritt 2

Termin reserviert 10:30

Grundhonorar vormerken

Sie merken 10,72 € vor. Abgebucht wird bei Beginn der Sprechstunde, sobald Sie und der Arzt gemeinsam im Videoraum sind.

Schritt 3

Per Video sprechen

Die Ärztin oder der Arzt beurteilt Ihre Beschwerden und entscheidet, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Schritt 4

Als PDF bereit

Bescheinigung erhalten

Wird eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt, erhalten Sie die Bescheinigung als PDF in Ihrem Patientenkonto.

Passt die Videosprechstunde zu Ihrem Anliegen?

Geeignet für Erwachsene mit Beschwerden, die sich ärztlich per Video beurteilen lassen. Ob das bei Ihnen möglich ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.

Mögliche Beschwerden

  • Erkältung, Husten und Halsschmerzen
  • Magen-Darm-Beschwerden
  • Migräne und Spannungskopfschmerzen
  • Rückenschmerzen und muskuläre Verspannungen

Nicht geeignet

  • Bescheinigungen für mehr als 3 Kalendertage
  • Verlängerungen einer bereits ausgestellten Bescheinigung
  • Bescheinigungen für Kinder
  • Notfälle oder Beschwerden, die eine Untersuchung vor Ort erfordern

Eine Bescheinigung ist nur möglich, wenn Ihre Beschwerden per Video ausreichend beurteilt werden können.

Kosten und Erstattung

Sie bezahlen die ärztliche Sprechstunde. Das Honorar fällt auch an, wenn keine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.

Gesetzlich Versicherte zahlen selbst. Gesetzliche Krankenkassen erstatten diese privatärztliche Leistung in der Regel nicht.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können die Rechnung einreichen. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem Tarif.

Sie erhalten eine privatärztliche Bescheinigung als PDF für Ihren Arbeitgeber. Es gibt keine eAU und keine Übermittlung an die Krankenkasse.

Vormerkung des Grundhonorars

10,72 €

GOÄ Nr. 1, Faktor 2,3

Abbuchung bei Beginn der Sprechstunde, sobald Sie und der Arzt gemeinsam im Videoraum sind.


Mit visueller Untersuchung

21,44 € insgesamt

Entsprechend GOÄ Nr. 5. Ihre GOÄ-Rechnung erhalten Sie als PDF.

Zeitabhängige Zuschläge: B (20 bis 22 und 6 bis 8 Uhr) 10,49 €, C (22 bis 6 Uhr) 18,65 €, D (Samstage, Sonn- und Feiertage) 12,82 €, nachts zusätzlich B oder C. Maßgeblich ist der tatsächliche Beginn. Ohne Sprechstunde wird die Reservierung aufgehoben.

Ärztliche Beurteilung per Video

  • Approbierte ÄrztInnen

    Sie führen die Videosprechstunde und beurteilen Ihre Beschwerden im Gespräch.

  • Entscheidung im Gespräch

    Ob die Videosprechstunde geeignet ist und ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall.

  • Gut vorbereitet

    Halten Sie Ausweis, Kamera, Mikrofon und eine stabile Internetverbindung bereit.

Ihre Fragen, klar beantwortet

Das sollten Sie vor Ihrer Anfrage wissen.

Wie lange gilt die Bescheinigung?

Höchstens 3 Kalendertage insgesamt, einschließlich rückwirkend bescheinigter Tage. Wochenenden und Feiertage zählen mit. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet über die Dauer.

Ist eine rückwirkende Bescheinigung möglich?

Ausnahmsweise ja. Die Bescheinigung beginnt in der Regel am Tag der Videosprechstunde. Nach ärztlicher Prüfung kann die Ärztin oder der Arzt den Beginn um bis zu drei Tage zurückdatieren. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Das kommt etwa bei einem plausiblen Beschwerdebeginn am Wochenende infrage. Insgesamt bleibt es bei höchstens drei Kalendertagen. Verlängerungen gibt es per Video nicht. Melden Sie sich möglichst am ersten Krankheitstag.

Was sieht mein Arbeitgeber?

Die Bescheinigung enthält Ihren Namen, das Ausstellungsdatum, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die ärztlichen Angaben. Eine Diagnose steht nicht darauf.

Wie erhält mein Arbeitgeber die Bescheinigung?

Sie erhalten die privatärztliche Bescheinigung als PDF in Ihrem Patientenkonto und legen sie Ihrem Arbeitgeber vor. Eine eAU oder eine Übermittlung an die Krankenkasse gibt es nicht.

Was kostet die Sprechstunde?

Sie merken 10,72 € vor (GOÄ Nr. 1, Faktor 2,3). Abgebucht wird bei Beginn der Sprechstunde, sobald Sie und der Arzt gemeinsam im Videoraum sind. Mit visueller Untersuchung entsprechend GOÄ Nr. 5 beträgt das Honorar insgesamt 21,44 €. Auch ohne Bescheinigung wird das ärztliche Gespräch berechnet. Zeitabhängige Zuschläge: B (20 bis 22 und 6 bis 8 Uhr) 10,49 €, C (22 bis 6 Uhr) 18,65 €, D (Samstage, Sonn- und Feiertage) 12,82 €, nachts zusätzlich B oder C. Maßgeblich ist der tatsächliche Beginn. Ohne Sprechstunde wird die Reservierung aufgehoben.

Übernimmt meine Versicherung die Kosten?

Gesetzlich Versicherte zahlen selbst. Gesetzliche Krankenkassen erstatten die privatärztliche Leistung in der Regel nicht. Bei Privatversicherung und Beihilfe richtet sich die Erstattung nach dem Tarif.

Kann ich die Bescheinigung per Video verlängern?

Nein. Wenn Ihre Beschwerden länger als 3 Kalendertage anhalten, wenden Sie sich bitte an eine Praxis vor Ort oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Muss mein Arbeitgeber die Bescheinigung anerkennen?

Eine ärztliche Bescheinigung ist grundsätzlich ein starker Nachweis. Ob Ihr Arbeitgeber eine privatärztliche Bescheinigung ohne eAU im Einzelfall hinterfragt, entscheidet er selbst. Eine Garantie für die Anerkennung können wir nicht geben.

Ihr nächster Schritt: das Videogespräch

Schildern Sie Ihr Anliegen. Ob die Videosprechstunde geeignet ist und ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall.

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